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Ö-Norm – Gutachten 2017-01-07T12:26:18+00:00

ÖNORM B 3415

 Ausgabe: 2012-04-01

4.3.5.3 Bewegung von angrenzenden Bauteilen

Trockenbau-Systeme bzw. deren Anschlüsse sind so zu planen, dass die zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bewegungen des Gebäudes, vor allem zeitabhängige plastische Verformungen (Kriechen) von Decken, bzw. strukturelle und hygrothermische Bewegungen, aufgenommen werden können.

Formänderungen bei angrenzenden Konstruktionen sind durch bauliche Vorkehrungen derart zu berücksichtigen, dass entweder keinerlei schadenverursachende Zwängungen auftreten (z. B. durch gleitenden Anschluss) oder Fugen ausgebildet werden(z. B. durch Einlegen von Trennstreifen).

Bewegungsfugen/Dehnfugen des Rohbaus sind in den Gipsplattensystemen fortzuführen und entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile zu planen.

4.3.5.3.2 Anschlüsse

In der Regel werden Trockenbau-Systeme fest mit den angrenzenden Bauteilen verbunden (starrer Anschluss); nur bei größeren Verformungen der Anschlussbauteile (in der Regel ab 10 mm) nach Einbau der Trockenbau-Systeme sind bewegliche bzw. gleitende Anschlüsse vorzusehen. Die Art des Anschlusses richtet sich nach den Verformungen der angrenzenden Bauteile.

Bei starrem Anschluss stößt die Gipsplatte direkt oder über ein Anschlussprofil an den angrenzenden Bauteil.

Bei gleitendem Anschluss ist zwischen der Gipsplatte und dem angrenzenden Bauteil eine Dehnfuge vorzusehen, die die zu erwartenden Bewegungen bzw. Verformungen der Anschlussbauteile aufnehmen kann.

Gleitende Anschlüsse sind insbesondere bei Ständerwänden (z. B. bei großen Deckendurchbiegungen) und bei Anschlüssen an Fensterelemente und Fassadenkonstruktionen vorzusehen.

Erfolgt der Anschluss an Deckenbeplankung oder abgehängte Decken, so ist das Zusammenwirken von Decken- und Wandsystemen zu beachten. Hierbei können besondere konstruktive Maßnahmen im Deckenbereich erforderlich sein, um die aus den Montagewänden herrührenden Kräfte aufzunehmen.

„Es ist unzulässig, die Anschlussfugen als Hohlkehlen aus Silikon- oder Acrylmassen auszuführen.“

Aufbauskizzen

* ÖNORM B3415 7.2 / Bild 22

Wandkonstruktionen
Starrer angespachtelter Anschluss an Massivbauteile

* ÖNORM B3415 7.1.3 / Bild 16a

Anschlüsse und Dehnungsfugen
von Decken und Wänden Anschluss mit Anschlussdichtung/ -profil

GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

Anschlüsse – Fugen | Gipskartonsysteme zu angrenzenden Bauteilen | Vermeidung von Mängel

Nach Fertigstellung von Trockenausbauarbeiten werden bei der Abnahme des Gewerkes allgemein „Risse“ bemängelt. Bei genauer Betrachtung handelt es sich oft um mangelhaft, nicht der Ö-Norm entsprechend ausgeführte Anschlüsse/ Fugen an angrenzende Bauteile. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung dieser mangelhaft ausgeführten Anschlüsse beim ausführenden Unternehmen. Bei der Ausführung von Trockenausbauarbeiten ist grundsätzlich die Ö-Norm B 3415 „Gipsplatten und Gipsplattensysteme – Regeln für die Planung und Verarbeitung“ einzuhalten.

4. Planung (Ö-Norm B 3415)

w4.1-e ..der Angaben über die Art der Anschlüsse an andere Bauteile und Baudetails (z.B. Türen, Fenster, Deckenanschlüsse)

4.3.4.3. Bewegung von angrenzenden Bauteilen

Formänderungen bei angrenzenden Konstruktionen sind durch bauliche Vorkehrungen derart zu berücksichtigen, dass entweder keinerlei schadenverursachende Zwängungen auftreten (z.B. durch gleitenden Anschluss) oder Fugen ausgebildet werden (z.B. durch Einlegen von Trennstreifen).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass vor Beginn der Trockenausbauarbeiten die Ausführung der „Anschlüsse“ abgeklärt und fixiert werden muss. (starrer Anschluss, Schattennut, etc)

Hier verweise ich allgemein auf die „Warn-, Prüf- und Hinweispflicht“ des Auftragnehmers. Daher ist ein Startgespräch vor Arbeitsbeginn im Beisein aller Beteiligten unbedingt zu empfehlen!

Weiters ist es laut Ö-Norm B 3415 unter 4.3.5.3.2 „Anschlüsse“ unzulässig, die Anschlussfugen als Hohlkehlen aus Silikon- oder Acrylmassen auszuführen.

7. Ausführung (Ö-Norm B 3415)

7.1.3 Anschlüsse und Dehnungsfugen von Decken und Wänden

Die Anschlüsse und Dehnungsfugen sind gemäß der Planung auszuführen….

Bei Anschlüssen von Decken und Wänden sowie Verkleidungen mit gleichen bzw. verschiedenen Materialien sowie beim Anarbeiten an Einbauteile sind die materialspezifischen Eigenschaften zu beachten und geeignete Maßnahmen, z.B. Trennstreifen zu setzen, sodass allenfalls auftretende konstruktiv erforderliche Fugen der Anschlusslinie folgen.

Sinngemäß gilt dies auch für die Anschlüsse von Gipskarton-Ständerwänden an angrenzende Bauteile. (starrer angespachtelter Anschluss, starrer Anschluss mit Schattenfuge, gleitender Anschluss mit Schattenfuge etc.)

In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass auf das Einlegen eines Trennstreifens vor dem Anbringen der Gipskartonbeplankung vergessen wird. Dies führt zu Unregelmässigkeiten in der konstruktiven Anschlusslinie (Absätze, Sprünge, etc)
Als Sanierung wird, entgegen der Ö-Norm, die sogenannte „Hohlkehlen oder Dreiecksfuge“ ausgeführt. Laut den Richtlinien der Ö-Norm ist dies als Mangel zu bewerten!
Um in Zukunft solche Mängel zu vermeiden sind die Mitarbeiter vor Ort entsprechend zu unterweisen.
Ein weiterer Schritt zur mängelfreien Herstellung der Anschlussfuge laut den Richtlinien der Ö-Norm B 3415 ist es, das entsprechende Materialien, wie z.B. „Dichtungsband mit vorgefertigten aufgeklebten PE-Trennstreifen” als Einheit verwendet und verarbeitet werden.
Bei Verwendung dieser Materialien wird die Fehlerquelle des vergessenen Trennstreifens ausgeschlossen und somit zu einem Gelingen des Gewerkes beigetragen.

GERHARD ABEL

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
In der Au 288, 8942 Wörschach, Steiermark